Solaranlage Baugenehmigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Männling am 16 Mai, 2011 um 18:10:39

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe 2004 ein Haus in Brandenburg Kreis Teltow Fläming gebaut.
Zum Zeitpunkt der Erstellung und Inbetriebnahme meiner Solaranlage galt die BbgBO vom 16. Juli 2003. Im § 55 Abs.3 Pkt. 10 werden Solaranlagen als genehmigungsfrei eingestuft.
Meine Heizungsanlage mit integrierter Solarwarmwasserunterstützung wurde 07.2004 in Betrieb genommen.
Die Teilabnahme des Gebäudes durch die Bauaufsicht erfolgte 12.2005.
Die Anlage war also zu diesem Termin schon fast 1 1/2 Jahre in Betrieb.
Jetzt stand eines Tages die Bauaufsicht vor der Tür und verlangt einen Bauantrag mit statischer Berechnung.
Ich muß dazu sagen, dass es sich bei dem Dach um ein Flachdach mit Stahlbetondecke handelt.
Kann mir jemand sagen, ob es rechtens ist, dass nach erfolgter Teilabnahme für ein zu diesem Zeitpunkt in Betrieb befindlichen Teil nach sieben Jahren eine Baugenehmigung nachgefordert werden darf.
Vielen Dank schon im voraus.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]