GUV oder DIN


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Abgeschickt von Ernst am 17 Mai, 2011 um 08:41:24:

Hallo es gibt gemäß GUV und DIN die Forderung nach Fensterbrüstungen 80cm hoch und 20cm tief für Schulen und Kitas.
Nun sind bei einem Objekt die Höhe 80cm ok, Tiefe aber nur 19cm. Der GUV stellt mir eine Ausnahmebescheinigung aus. Bin ich als Planer/Bauherr jetzt gesichert oder fall ich vor Gericht doch runter?



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