Nachweispflicht des Bauträgers


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Abgeschickt von bertig am 22 Mai, 2011 um 22:15:26

wir haben kurzlich unsere Neubauwohnung ein einem MfH bezogen und das Gemeinschaftseigentum stand zur Abnahme an. Der BT hat einen eigenen Sachverständigen bestellt und die Abnahme zusammen mit den Eigentümern durchgeführt. Dies war im Vertrag auch so vereinbart. Der Sachverständige hat sowohl die eigenen als auch die Feststellungen der Eigentümer ins Protokoll aufgenommen.

Nach etwa 4 Wochen kam dann die atualisierte Version des Berichts an die Eigentümer und siehe da, die meisten Punkte waren erledigt, mit dem Hinweis: "lt. Unterlagen des Bauträger i.O.". Nun zweifeln wir natürlich ein bißchen an dieser Argumentation. Muss der BT diese Unterlagen auf Verlangen auch den Eigentümern zur Verfügung stellen, damit wir uns selbst ein Bild machen können ?
Hat das schon mal jemand erlebt ?



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