Re: Wohnen in Bürogebäude


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von pjf am 23 Mai, 2011 um 21:05:40

Antwort auf: Re: Wohnen in Bürogebäude von manuel lipps am 23 Mai, 2011 um 11:32:05:

Sehr geehrter Herr Lipps,

der Bebauungsplan mit all seinen Bestandteilen, auch der Begründung, ist eine Rechtsnorm (Satzung) und Sie haben Anspruch auf vollständige Herausgabe.

Anders sieht es bei Ratsprotokollen aus; sie sind Verwaltungsinterna. In der Regel sollten Gemeinden kein Problem damit haben, Akteneinsicht zu gewähren, um bestehende Zweifel auszuräumen, zumal es bei öffentlichen Sitzungen keinerlei Geheimhaltungsgründe gibt.


Selbstverständlich können Sie sich an Ihr zuständiges Regierungspräsidium wenden. Aber nach meiner Einschätzung warten Sie auf eine Antwort Wochen oder Monate. Sie verlieren Zeit, vielleicht versäumen sie dadurch eine wichtige Frist.

Aufgrund der unklaren Sachlage würde ich nicht zögern und einen Anwalt aufsuchen.


Gruss


pjf

: Sehr geehrter pjf,
: sorry für meine ungeschickte Fragen,
: und wegen der offenen Worte bitte keine Bedenken,
: nun ist mir das Problem klärer vor Augen.
: Eine paar kleine Bitten bzw. Fragen hätte ich da noch:
: die besagten Protokolle der Gemeinderatsitzung, sind die für mich zugänglich?
: falls die Gemeinde in ihren Festsetzungen über das Ziel hinausgeschossen ist, oder wie Bauassesor schreibt nicht rechtssicher ist! hilft mir da die Prüfung durch das Regierungspräsidium?

: vielen Dank für die hilfreichen Worte, mit freundlichen Grüssen manu


: : Sehr geehrter Herr Lipps,

: : die Antwort, die sie sich erhoffen, kann Ihnen niemand geben.

: : Der "Bauassessor" hat ihnen im letzten Beitrag sehr kompetent und zutreffend erklärt, um was es geht. Ich habe jedoch den Eindruck, Sie haben die Problematik nicht ganz erkannt.

: : Entscheidend ist, was die Beweggründe der Gemeinde es war, das Wohnen zu verbieten. Das kann aus den Protokollen des Gemeinderats ebenso entnommen werden wie aus der Begründung zum Bebauungsplan.

: : Wenn Sie es wirklich nicht wissen sollten, so fragen Sie nach. Es kann nicht sein, dass das Wohnen deswegen verboten wurde, weil Sie der Herr Lipps sind.

: : Es müssen öffentlich-rechtliche Gründe sein, die aufgeführt sein müssen

: : Beispielsweise könenn in der Nähe situierte Schweine- oder Rinderställe, Handwerksbetriebe oder auch die Lage in einem Überschwemmungsgebiet das Wohnen verbieten Aber Sie müssen das von der Gemeinde erklärt bekommen.

: : Wenn Sie überhaupt keine Ahnung haben, von was wir hier da reden, dann empfehle ich Ihnen, einen Fachanwalt für Baurecht zu Rate zu ziehen, um die Sache für Sie zu klären.Es kann tatsächlich sein, dass die Gemeinde in ihren Festsetzungen über das Ziel hinausgeschossen ist.

: : Entschuldigung für die offenen Worte.

: :
: : Gruss
: : pjf

: :
: : : Hallo zusammen,
: : : könntet Ihr mir Hinweise auf Literatur
: : : oder Gesetzeskommentare geben,
: : : oder die eine Definition geben,
: : : ab wann der Aufenthalt bzw. das Arbeiten im (eigenen) Bürogebäude
: : : zum Wohnen etc. im Bürogebäude wird!
: : : Welche Einbauten z.B. Einbauküche wären unzulässig?
: : : Grüsse Manu
: : :





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]