Re: Einführung der Baugenehmigungspflicht in Bayern


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Abgeschickt von pjf am 29 Mai, 2011 um 20:32:36

Antwort auf: Einführung der Baugenehmigungspflicht in Bayern von Sepp am 27 Mai, 2011 um 12:47:24:

Lieber Hr. Sepp,

Es gibt in Sachen Bestandschutz / Brandschutz ein Buch von Lutz Battran, der neben der BayBO den Vorgänger, die BBO von 1901 und dessen Vorgänger, die Allgemeine Bauordnung ABO angeblich in voller Textlänge enthalten soll.

Ich habe vor Jahren mit dem Bayerischen Staatsarchiv telefoniert, weil ich Bauakten vom Jahr 1920 brauchte und hegte Zweifel, ob die noch greifbar sind.Die höfliche Dame erklärte mir damals nahezu entrüstet, dass Sie Bauakten seit 18hunderthaumichtot haben, genau weiss ich das aber nicht mehr. Das könnte mit dem Geltungsbereich der ABO (1864?) zusammentreffen.

Gruss pjf


: Meine Frage ist:

: Seit wann gibt es eine Baugenehmigungspflicht in Bayern?

: oder anders ausgedrückt:

: Wie alt müsste ein Gebäude sein, so dass es (im Außenbereich) legal ohne Baugenehmigung errichtet werden hätte können?





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