Re: Definition Nachbargrenze


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Abgeschickt von K.D. am 31 Mai, 2011 um 13:15:28

Antwort auf: Definition Nachbargrenze von Michael am 12 Mai, 2011 um 14:53:19:

: Hallo,
: wir wohnen in einer Doppelhaushälfte. Vor dem Haus ein kleiner Garten, der auf der rechten Seite ca 2m neben dem Haus durch L-Steine und einen Zeun abgeschlossen ist. Hinter diesen L-Steinen befinden sich Parkplätze, die den jeweiligen Hauseigentümern gehören. Hinter den parkplätzen eine öffentliche Strasse. Um uns ein wenig Sichtschutz zur Strasse zu geben (präsentierteller) möchte ich ganz gerne in dem Bereich (ca. 6,5 qm, an die Grundstücksgrenze richtung Strassenrand). Nun wäre es natürlich schön diese Pergola auch gleich zu bedachen um im Winter zum Beispiel den Gartentisch unterstellen zu können. Laut hessischer Bauordnung wäre eine pergola kein Problem aber für eine Bedachung wäre dann ein Bauantrag nötig, wenn diese Bedachung weniger als 3 m von der Nachbargrenze entfernt ist.

: Seit einer Woche ca. versuche ich herauszubekommen ob die Nachbargrenze = der Grundstücksgrenze ist und ob es eventuell Ausnahmen gibt, wenn hinter dieser Grenze keine Wohnfläche liegt sondern eben Parkplätze. Leider habe ich bisher auf meine offiziellen Anfragen noch keine Antworten bekommen.

: Ich rechne leider damit, dass wir entweder nur auf Pergola gehen müssen oder aber einen Bauantrag brauchen. Liege ich richtig ?

: viele Grüße und vielen Dank,
: Michael


Antwort: Grundstücksgrenzen zu anderen Grundstücken, die keine gewidmeten Verkehrs- oder Grünflächen sind, sind Nachbargrenzen. Also Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen sind keine Nachbargrenzen.




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