Re: Aussenbereich /Raun Brandenburg/Instandhaltungsmaßnem


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von K.D. am 31 Mai, 2011 um 13:32:52

Antwort auf: Aussenbereich /Raun Brandenburg/Instandhaltungsmaßnem von Biggi am 09 Mai, 2011 um 12:58:39:

: Hallo,wir haben eine scheune und nebengebäude auf einem 2300qm großem grundstück.diese möchten wir wieder instandsetzen.da wir einen weiteren anfahrtsweg haben möchten wir dort gerne unseren wohnwagen und einen kleinen anbau aufstellen,zur vorrübergehendeder nutzung zwecks baustelle.ist dieses genehmigungsfrei oder müssen wir eine genehmigung beantragen.das grundstück liegt im aussenbereich.

Antwort: Zunächst sollten Sie sich erkundigen, ob die geplanten "Instandsetzungsarbeiten" an den Gebäuden nach Art, Umfang und Gebäudezustand baurechtlich verfahrensfrei sind. Ggfalls greifen hier auch andere Genehmigungstatbestände. Baubehörde fragen.
Die künftige Nutzung der Gebäude ist hier auch von Bedeutung.

Wohnwagen, praktisch als Gebäudeersatz, im Außenbereich sind tendenziell nicht gern gesehen, vor allem dann nicht, wenn hier übernachtet wird. In der Regel bedarf, das nach einer Standzeit von 1 bis 3 Monaten einer Genehmigung. Baustelleneinrichtung trifft nur zu, wenn eine Baugenehmigung da ist oder die Arbeiten wirklich verfahrensfrei sind.

Tip: Hüten Sie sich vor der Häppchenpolitik (erst Scheune sanieren und dann als Ferienhaus o. Wohnhaus nutzen wollen, weil das Gebäude doch als Scheune zu schade ist) gegenüber der Baubehörde.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]