Re: Denkmalschutz schreibt naturrote Dachziegeln vor, laut Baubescheid


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Abgeschickt von pjf am 09 Juni, 2011 um 00:23:29

Antwort auf: Re: Denkmalschutz schreibt naturrote Dachziegeln vor, laut Baubescheid von Pollak am 08 Juni, 2011 um 16:42:27:

Hallo,

ich komme aus Bayern und behaupte, dass es die angesprochenen Satzungen bei den Gemeinden einsehbar sind.
ABER: die Gemeinden sind nicht verpflichtet, solche Satzungen zu erlassen; es kann sein, dass Ihre Gemeinde solche Satzungen einfach gesprochen gar nicht hat.

In Bayern reicht als Rechtsgrundlage das bayerische Denkmalschutzgesetz: Die Genehmigungsbehörden sind ermächtigt, Anordnungen wie beispielsweise die Farbe der Dachziegel im Einflussbereich von Baudenkmälern in ihrem Ermessen festzulegen, so formuliere ich das mal ganz einfach.

Sie müssen jedoch beweisen, dass die Genehmigungsbehörde ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat. Sofern Ihnen das gelingen sollte, können Sie ihre schwarze Dachziegelfarbe im Wege einer Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht (Widerspruch gibt es in Bayern nicht mehr) möglicherweise durchsetzen.

Ich würde Ihnen diesen beschwerlichen Weg nur dann empfehlen, wenn Ihr Familienglück, Seelenheil oder Gesundheitszustand davon abhängt, dass die Dachziegel anstelle von naturrot schwarz sein müssen.

Andererseits denken Sie mal bitte darüber nach, ob Sie das viele Geld für das Klageverfahren, Rechtsanwälte, Gutachter usw. nicht sinnvoller verwenden wollen.

Gruss
pjf


: Bundesland Bayern (Niederbayern) Landkreis Deggendorf. Woher bekomm ich diese Gestaltungssatzung oder Denmalbereichssatzung.





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