Re: Denkmalschutz schreibt naturrote Dachziegeln vor, laut Baubescheid


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Abgeschickt von pjf am 09 Juni, 2011 um 19:00:18

Antwort auf: Re: Denkmalschutz schreibt naturrote Dachziegeln vor, laut Baubescheid von Pollak am 09 Juni, 2011 um 16:43:38:

Hallo,

ich nehms gleich vorweg; auch an sich verfahrensfreie Photovoltaik-Anlagen können wegen Belangen des Denkmalschutzes der Baugenehmigungspflicht unterliegen.

Auch wenn Sie eine Strafe (heisst: Ordnungswidrigkeit) aufgebrummt bekommen, wird Ihr Bauwerk deswegen nicht legal.
Und das Bauamt kann in den meisten Fällen auch eine Beseitigung anordnen.

Sie haben nur die Chance, dass Sie der Behörde Fehler im Genehmigungsbescheid nachweisen; dies kann zuverlässig nur ein Fachanwalt für Sie erledigen.

Gruss
pjf

: Was kann passieren wenn ich trotzallem schwarze Dachziegeln decke? Nur eine Strafe oder kann es soweit kommen das ich sie runternehmen muss?
: Muss ich den auch Photovoltaik und Solar genehmigen lassen wenn ich diese dann komplett am ganzen Hausdach verteile ?




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