Re: Errichten eines Carports im Naturschutzgebiet?


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Abgeschickt von Marco Schneider am 10 Juni, 2011 um 20:12:33

Antwort auf: Re: Errichten eines Carports im Naturschutzgebiet? von Bauamt am 10 Juni, 2011 um 18:02:06:

: Der Eingriff wäre ohne Errichtung eines tatsächlichen Gebäudes wohl geringer. Ggf. könnten Sie bei der Baubehörde zumindest eine Duldung erreichen.
: Kommt halt darauf an, was Sie unter einem Kfz-Stellplatz verstehen und wie die tatsächliche Nutzung aussieht.

: Das ist aber eine Frage des Einzelfalles. Sie sollten sich von der Genehmigungsbehörde beraten lassen.

: : : In diesem Fall ist der Carport regelmäßig unzulässig, da im Aussenbereich nur privilegierte Bauvorhaben zulässig sind. Da kommt es dann auf ein Naturschutzgebiet schon nicht mehr an.

: : : Oder zumindest macht das Naturschutzgebiet die Gewährung einer Baugenehmigung für ein sonstiges Vorhaben noch unwahrscheinlicher, da Belange des Naturschutzes entgegenstehen (vgl. §34 Abs. 3 BauGB).

: : : : : Ist das Grundstück im Außenbereich gem. §35 BauGB ?
: : : : : Ist der Carport eigenständig oder gehört er zu einer anderen baulichen Anlage auf dem Grundstück ?
: : : : : Ist die bestehende bauliche Anlage privilegiert i.S.d. §35 Abs. 1 BauGB ?

: : : : : Wenn es sich um ein z.B. per Satzung festgesetztes Landschaftsschutzgebiet handelt, bräuchte es eine entsprechende Befreiung von den zuständigen Behörden und das hängt sehr vom Einzefall ab.

: : : : : : Hallo,

: : : : : : Ist es erlaubt ein Carport auf einem Naturschutzgebiet zu errichten.
: : : : : : Das Naturschutzgebiet grenzt direkt an ein Wohngebiet.
: : : : Nach meiner Info liegt das Grundstück laut Satzung im Landschaftsschuztgebiet.

: : : :
: : : : Das Grundsück liegt im Assenbereich und der Carport ist eigenständig.

: :
: : Wie sieht es mit einem KFZ Stellpaltz aus.
: : Ist der genehmigungsfähig.

Hallo Bauamt,

DANKE für die Infos, hat mir sehr geholfen.
Wünsche ein schönes WE.



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