Re: Dauerwohnsitz im Wochendhaus


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauassessor am 12 Juni, 2011 um 20:44:29:

Antwort auf: Re: Dauerwohnsitz im Wochendhaus von Bauamt am 12 Juni, 2011 um 18:03:08:

Vorsorglich sollte man aber darauf hinweisen, dass eine reine Wohnnutzung im Außenbereich nicht priveligiert ist und somit die Nutzungsänderung wohl nicht zulässig sein wird. Meines Wissens gibt es keinen Weg, mit dem Sie zum gewünschten Ziel kommen. Wenn doch, dann haben Sie die rechtliche Lücke gefunden, nach der schon seit Jahrzehnten gesucht wird.

Gruß,

Bauassessor


: Wenn das Haus lediglich als Wochenendhaus baurechtlich genehmigt ist, und Sie es dauerhaft bewohnen wollen, ist das eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung.

: Sie müssen also einen Bauantrag bei der für Sie zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde stellen.

: Wenn Sie es ohne entsprechende Genehmgiung nutzen, müssen Sie mit dem Erlass einer Nutzungsuntersagung(-> ggf. Zwangsräumung), sowie mit dem Einleiten eines Bußgeldverfahren rechnen.

: Ob Sie eine andere Wohnung haben oder wo Sie Ihren Wohnsitz melderechtlich angemeldet haben, spielt hierfür keine Rolle. Die Meldebehörden prüfen den baurechtlichen Genehmigungsstand des Hauses nicht nach.

: : Hallo,
: : vielleicht kann mir einer einen Rat geben.
: : Ich beabsichtige ein Wochendhaus zu kaufen.
: : Es liegt in einem Außenbereich und ist als Dauerwohnsizt nicht zulässig.
: : Was kann mir passieren, wenn ich es trotzdem ganzjährig nutze. Ich habe keine weitere Wohnung. Wo müßte ich mich anmelden? Wie läuft das mit der Postfach Anschrift? Eben, wie kann ich es machbar machen, dort zu wohnen





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]