Re: Begünung der Grenzbebauung


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Abgeschickt von Familie D am 14 Juni, 2011 um 06:59:19

Antwort auf: Re: Begünung der Grenzbebauung von Bauassessor am 08 Juni, 2011 um 14:27:07:

oh, und wie eine simple Wand unordentlich aussehen kann, indem sie nicht mal einen Sockel hat alles grau vom Spritzwasser ist, das Dach so gebaut ist, das der Regen daran runter läuft und hässlige graue, mit der Zeit grüne (Moos) Flecken hat ... außerdem ist sie unsauber verputzt. Bei all dem frage ich mich was da mal eine Blume davor noch stört.

: Hallo,

: inwiefern kann eine simple Wand "unordentlich" sein. Über Sauberkeit ließe sich ja noch streiten, aber wer verpflichtet Sie per Gesetz, sauber zu sein? Wer definiert sauber?

: Wenn die Garage baufällig wäre und eine Gefahr für Leib und Leben bestünde, dann hätten Sie eine Rechtsquelle, aber ohne das ist das alles nur eine Frage des Gecshmacks.


: : ... dann muss er aber auch für die Ordentlichkeit und Sauberkeit sorgen und das macht er auch nicht ...

: :
: : : ... würden Sie auf die Idee kommen, das Auto des Nachbarn auf der Seite, die zu ihrem Grundstück hinzeigt mit Aufklebern zu verschönern?
: : : Die Garage gehört dem Nachbarn!

: :
: : :
: : : : Hallo miteinander,

: : : : inwieweit darf mein eine Garage die als Grenzbebauung steht begrünen, und ggf. auch Blumenkästen anbringen?

: : : : Die Garage steht an der Terrasse stört uns so ja nicht da sie Schatten spendet aber wir haben keine Lust nur eine schmutzige Wand anzuschauen(wird ja von Nachbars Seite nichts daran gemacht), im Abstand von 30 cm haben wir ein Spalier aufgestellt und es bewachsen lassen, ab und zu sucht sich die Natur aber auch den weg an die Wand, was den Nachbarn ärgert und er fordert alles zu entfernen.

: : : : MfG
: : : : Familie D




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