Re: Unechtes Doppelhaus mit oder ohne gemeinsames Erschließungselement?


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Abgeschickt von pjf am 14 Juni, 2011 um 23:37:33

Antwort auf: Re: Unechtes Doppelhaus mit oder ohne gemeinsames Erschließungselement? von Maggie am 14 Juni, 2011 um 08:08:04:

Hallo,

ich kenne keinen Fall, in dem ein Einzel- oder Doppelhaus alleine anhand der Anzahl der Haustüren definiert wird; ein Einzelhaus kann auch zwei oder mehrere Haustüren haben.
Bauplanungsrechtlich entscheidend sind andere Kriterien, ob beispielsweise eine Grundstücksteilung durch das Gebäude erfolgen kann.

Lesen Sie mal dies durch:
http://www.bernklau.de/infos/baurecht/doppelhaus.htm

Noch ein Hinweis:
Das Grundstück ist 900 qm groß und es sollen zwei Wohnungen entstehen! Zwar nicht übereinander, sondern nebeneinander.
Ich würde mich alleine schon wegen der immens geringen "Baudichte" an Ihrer Stelle sehr glücklich schätzen.

Gruss

pjf


: Vorab vielen Dank für Ihre Antworten. Grundsätzlich werde ich als Nachbar weder in meinen Rechten verletzt, noch möchte ich einen Abwehranspruch stellen.

: Meine Frage war ob das Doppelhaus ohne Grundstücksteilung ein gemeinsames

Erschließungselement haben muß oder nicht.
: Ein echtes Doppelhaus kann auf Grund der zu kleinen Grundstücksgröße nicht gebaut werden. Es ist auch richtig, daß die Gemeinde von den Bebauungsplänen abweichen kann. Dies muß aber begründet werden.
: Natürlich bin ich über das Vorhaben nicht begeistert - die Mindestgrundstücksgröße hat ja auch Ihren Sinn, damit die Bebauung in einem Gebiet nicht zu eng wird. Sonst hätte man ja auch eine kleinere Grundstücksgröße zulassen
: können. Uns war diese weitläufige Bebauung sehr wichtig -deshalb hatten wir vor Hauskauf nach den Bauvorschriften gefragt. Gründe hierfür sind für mich insbesondere weniger Lärm, da wir (noch) am Ende eine Sackgasse wohnen. Das ist aber erstmal unerheblich, da jeder Mensch auf andere Dinge Wert legt oder sich von anderen Dingen gestört fühlt. Deshalb kann man über solche Themen unendlich diskutieren, ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Insofern würde ich mich freuen, wenn ich zu meiner Ursprungsfrage nach dem gemeinsamen Erschließungselement eine Rückantwort erhalten würde.

: : Ich kann den Sinn Ihrer Frage nicht ganz nachvollziehen.

: : Was macht es für einen Unterschied für Sie als Nachbarin, ob nebenan ein "echtes" oder "unechtes" Doppelhaus gebaut wird ?

: : Solche Festsetzungen in B-Plänen haben ohnehin lediglich städtebauliche Bedeutung und dienen nicht nachbarlichen (Schutz-)Interessen.
: : D.h. wenn die Gemeinde mit dem Vorhaben einverstanden ist, könnte sie - selbst wenn es dem B-Plan nicht entspricht - eine Befreiung erteilen oder den B-Plan ändern.
: : Einen öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch von Nachbarn sehe ich nicht.

: : Welchen Rechtscharakter die von Ihnen genannte "Ursprungsaussage der Gemeinde" hat und ob Sie daraus zivilrechtliche Schadensansprüche herleiten können, kann ich nicht beurteilen hätte aber große Zweifel, ob Sie auf diesem Weg irgendetwas erreichen können.

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: :
: : : auf unseren Nachbargrundstücken sind vor kurzem neue Bauplätze genehmigt worden. Der Bebauungsplan sieht vor, daß pro Grundstück ein Einzelhaus mit max. zwei Wohneinheiten zulässig ist. Zusätzlich ist pro Einzehaus eine Grundstücksgröße von mindestens 750 qm vorgegeben.
: : : Da die Grundstücke mit 900 qm für eine Teilung zu klein sind, plant der Bauträger unechte Doppelhäuser mit einer reinen Nutzungsteilung nach WEG.
: : : Trotz der Ursprungsaussage der Gemeinde vor dem Kauf unseres Hauses, daß neben uns keine Doppelhäuser zulässig sind, musste ich feststellen, daß dies nun doch über die Gesetzeslücke des nicht näher definierten Einzelhauses zulässig ist. In verschiedenen Foren habe ich mehrere Aussagen gefunden, daß in diesem Fall das unechte Doppelhaus über ein gemeinsames Erschließungselement - in der Regel eine Haustür - verfügen muß. In der hessischen Bauordnung finde ich jedoch nichts dazu. Muß ein unechtes Doppelhaus über eine gemeinsame Haustür verfügen? Wenn ja wo ist dies defniniert?Oder stimmt dies nicht und das Doppelhaus kann wie ein echtes Doppelhaus gebaut werden - nur ohne echte Grundstücksteilung?
: : : Viele Grüße,
: : : Maggie
: : :




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