Re: Abstand zum Denkmal


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Juni, 2011 um 17:19:07

Antwort auf: Abstand zum Denkmal von EC am 18 Juni, 2011 um 23:36:18:

Die Abstandfläche ändert sich durch ein nachbarliches Denkmal nicht.
Inwieweit ein Überragen denkmalrechtlich möglich ist, hängt vom Einzelfall und vom Denkmal ab. Beim Kölner Dom ist ein Überragen sicher problematischer als bei einem Stadthaus aus der Jahrhundertwende.


: Hallo, weiß jemand, wie groß die Abstandsfläche sein muss, wenn neben einem Denkmal gebaut werden soll (in NRW) und ob das neue Gebäude das Denkmal überragen darf? Gibt es da generelle Richtlinien oder ist es von Fall zu Fall unterschiedlich? Danke und Gruß.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]