Abgeschickt von adele am 21 Juni, 2011 um 18:56:13
Hallo,
auf dem Nachbargrundstück steht in Grenzbebauung ein altes leerstehendes Gebäude mit Stallfenstern im EG und zwei sichtbar nachträglich eingebauten Fenstern im OG. Das Ganze in Sachsen. Besagte Fenster gehen in meinen Garten. Jetzt könnte saniert werden -Wohnungen und Fenster könnten ausgebaut werden. Müsste man das als Nachbar dulden oder könnte man die Fenster beseitigen lassen? Was ist mit dem Branschutz?
Grüße