Re: Nutzung von land- und forstwirtschaftlicher Fläche


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Abgeschickt von Bauamt am 23 Juni, 2011 um 15:05:30:

Antwort auf: Nutzung von land- und forstwirtschaftlicher Fläche von pprevc am 23 Juni, 2011 um 11:54:53:

http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fenbereich


Kurzfassung:
Zaun nur dann, wenn er einer echten Landwirtschaft dient (Weidezaun)
kein Wohnwagen

: Hallo zusammen. Meine Frage bezieht sich auf meine Fläche, die im rechtswirksamen FNP als Fläche zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung ausgewiesen ist (Lage im Aussenbereich). Wie kann ich diese Fläche nutzen ? insbesondere: Darf ich einen Wohnwagen abstellen ? darf ich die Fläche einzäunen ? Bedenke mich für Eure Hinweise. PPREVC.





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