Abgeschickt von Bauamt am 23 Juni, 2011 um 15:09:26:
Antwort auf: Weidehütte von Eckhard Barthels am 19 Juni, 2011 um 14:47:48:
Die Behörden in Niedersachsen entscheiden:
a) zufällig
b) je nach Bestechungshöhe
c) je nach gültiger Rechtslage
Nur eine Antwort ist richtig.
: Hallo, ich möchte auf einer Weide im Aussenbereich eine fahrbare Weidehütte austellen. Wer kann mir da Erfahrungen mit den Behörden in Niedersachsen weitergeben.