Anbauten an der Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Paul W. am 29 Juni, 2011 um 21:17:48

Hallo,
ich bräuchte ganz dringend eine Antwort auf die folgende Frage:

Das steht im Bebauungsplan (BW):
"Abweichende Bauweise, offen, für den Hauptkörper kann der seitliche Grenzabstand gegenüber der Grundstücksgrenze auf 2,5 m reduziert werden. Eingeschossige Anbauten bis 4,0 m Traufhöhe sind in der Abstandsfläche ohne eigenen seitlichen Grenzabstand zulässig. (Bauordnungsrechtliche Vorschriften insbesondere Brandwanderfordernis im grenznahen Bereich sind zu beachten.)"

Müssen alle 3 Wände des eingeschossigen Anbaus als Brandwände ausgeführt werden, d. h. nicht nur die Wand parallel zur Grundstücksgrenze, sondern auch die seitlichen Wände, die senkrecht zur Grenze zulaufenden? Dürfen in den seitlichen Wänden (senkrecht zur Grundstücksgrenze) Fenster eingebaut werden, wenn ja, in welchem Abstand zur Grundstücksgrenze?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Paul W.



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