Re: Baulast umgehen HILFE


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 Juli, 2011 um 14:28:12

Antwort auf: Re: Baulast umgehen HILFE von N.Steeg am 05 Juli, 2011 um 23:03:38:

Ich wollte mit der Frage natürlich nicht, dass Sie die Architektin namentlich benennen. Die Stadt kann nicht verhindern, dass sie bauen, wenn Sie sich an die Regeln halten. Mit Abstandflächen nicht auf dem eigenen Grundstück tun sie das nicht. Die Zustimmung der Nachbarn im Zusammenhang mit der Bauvoranfrage kann die dann im Baugenehmigungsverfahren erforderliche Baulast nicht ersetzen.

Wenn Sie jetzt bereits auf eine Bodenplatte schauen, haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen, da sie ohne die erforderliche Baugenehmigung mit dem Bau begonnen haben (§84 Nr. 13 BauO NRW), was zusätzlich mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Wie schon beschrieben ist die Nutzbarkeit des Nachbargrundstücks auf jeden Fall durch eine Baulast eingeschränkt, sodass die Aussage der Stadt, dass kein Anbau am Nachbargebäude mehr möglich ist ja durchaus richtig sein kann.

Inwieweit auch andere Lösungsansätze erfolgreich sein könnten, kann ohne Kenntnis der Örtlichkeit und der planungsrechtlichen Zusammenhänge in einem Forum sicher nicht geklärt werden.

Der Bürgermeister dürfte hier der falsche Ansprechpartner sein, denn der genehmigt gar nichts. Hier muss die Situation umfassend und vernünftig analysiert werden und dabei kann durchaus raus kommen, dass der Anbau an dieser Stelle einfach eine schlechte Idee war.

: Denn Architek bzw. Architektin möchte ich hier nicht nennen. Sie war auch ganz perplex. Die Stadt möchte gerne mit allen mittel verhindern das wir Bauen. Da ein Nachbar aus unserer Reihe aber schon gebaut hat, kann Sie es schlecht Verbieten. Das Problem ist das die Stadt uns schon denn vorbauantrag genehmigt hat und auch schon bei uns war um sich alles anzuschauen. Sie haben der Nachbarin erzählt, wenn Sie die Baulast unterschreibt dürfte sie noch nicht einmal einen Wintergarten bauen. Die Terrasse ist min. 3 m entfernt und würde nicht in die Baulast fallen. Wenn Sie einem leihen so etwas sagen ist es klar der Sie das nicht unterschreibt.
: Jetzt schauen wir auf eine wunderschöne Bodenplatte und es geht nicht weiter.



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