überschreiten des baufensters


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Abgeschickt von ronald am 09 Juli, 2011 um 22:58:17

hallo zusammen, angenommen es würde irgendwo in NRW ein haus mit einer doppelgarage existieren. die doppelgarage läge vor der rechten hausseite und würde noch mal ca 1,00m nach rechts verspringen. nachbargrenze in 3m abstand. die garage läge nach vorne ca 50% auserhalb des baufensters. könnte das genehmigt werden? ginge auch eine dachterrasse über die gesamte doppelgarage mit treppe in den hinteren gartenbereich? das würde bei dem 1m versprung gut gehen.

danke für antworten
ronald




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