Re: Auch Staffeldachgeschosse zählen zu den Dachgeschossen


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Abgeschickt von wullilein am 12 Juli, 2011 um 16:37:10

Antwort auf: Auch Staffeldachgeschosse zählen zu den Dachgeschossen von Sepp am 14 November, 2010 um 19:05:30:

: Auch Staffeldachgeschosse zählen zu den Dachgeschossen

meine anfrage an das bauordnungsamt in neustrelitz beinhaltete die gleiche frage.
Antwort: solange der rechnerische beweis erbracht ist, dass die geschoßflächenzahl ( in dem fall 0.3)des über dem erdgeschoß liegenden geschoßes diese 30% nicht übersteigt, geht das in ordnung..............ergo kann auch staffelgeschoß gebaut werden





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