Gartenhütte als Lagerplatz zulässig oder nicht


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Abgeschickt von Andrea am 15 Juli, 2011 um 23:00:46

Hallo ich wohne in Bayern und bin kein Landwirt arbeite aber im Landwirtschaflichen Betrieb mit. Mein Vater besitzt eine wiese mit ca. 20 Obsbäumen die Wiese wird 5 mal gemäht daraus erwerbe ich Heu was ich auch in Zukunft brauche für meine Viecher. Wenn man raus aus dem Ort fährt kommt die Kleingartenanlage danach 2 Ackerflächen dann unsere Wiese dann wieder 2 Ackerflächen und ein Aussiedlerhof und gegenüber das Schulgelände were unsere Wiese im Aussenbereich und wer bestimmt über innen und aussen wenn alles so nah gelegen ist und fast keine 2km vom Ortsende bis Schule besteht. Aussenbereich heisst für mich das da nicht´s kommt weit und breit unsere Wiese ist an der Strasse wie die Ackerflächen auch und sind in die Länge gezogen. Wusste nicht das mann ein Baugenehmigung braucht für so eine Hütte ( 3,00m auf 3,80 mit kleinem Vordach) soll Gartengeräte und Heusäcke und Apfelkisten über den Winter gelagert und aufbewahrt werden. Soll Ich dem Bauamt sagen das ich schon fast die Hütte aufgestellt habe aber noch nicht fertig ist. Können die gleich sagen das ich die wieder abreisen soll? Aber wohin mit meinem Heu?? Kann Ich meinem NAchbarn beauftragen das er so eine Hütte genehmigt ist Landwirt und ist der linke Nachbar zur unserer Wiese der hat auch noch ein Stück unterhalb der Wiese als Acker. Bitte um antworten



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