Re: Elektroheizung im Keller bei Kfw55?


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Abgeschickt von Michaela am 20 Juli, 2011 um 19:53:19:

Antwort auf: Re: Elektroheizung im Keller bei Kfw55? von pjf am 18 Juli, 2011 um 00:22:27:

Hallo pjf,

obwohl meine Anfrage ja nur fiktiv war, möchte ich mich für Ihren aufschlussreichen Beitrag herzlich bedanken.

Gruß
Michaela


: Hallo,

: Insbesondere die von einem Energiegutachter ausgestellte Bestätigung für die Bank, das zur Gewährung des KFW-Kredits notwendig ist, muss sich auf richtige Angaben stützen.
: Sie wollen doch auch in Ihrem eigenen Interesse wissen, ob Ihr Haus auch mit Elektroheizung im Keller die Voraussetzungen für den günstigen KFW-Kredit erfüllt.

: Wer für die Kosten des Gutachtens aufkommt und ob Sie Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bzw. Bauträger haben, da müssen Sie sich im Detail mit Ihren geschlossenen Verträgen auseinandersetzen.

: Gruss

: pjf

:
: Sehr geehrter pjf,

: : vielen Dank für Ihre Antwort.

: : Ich will mit Sicherheit nichts illegales machen! Im Gegenteil!

: : Es wurde etwas verkauft, was so nicht richtig ist. Und ich will wissen, ob man die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen kann, da gesagt wurde "es sei schon ok so".

: : Beste Grüße
: : Michaela

: :
: : : Liebe Michaela,

: : : Sie wissen ja selbst, dass Ihr angedachtes Vorgehen nicht richtig ist und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

: : : Es wäre gut, wenn Sie den im Kreditantrag beschriebenen Bauzustand herstellen bzw. Ihre abgeänderte Vorgehensweise zusammen mit ihrer Bank ins Reine bringen.

: : : Gruss
: : : pjf

: : :
: : : : Hallo zusammen,
: : : : stellen wir uns vor, es gibt einen Kontrolleur für Kfw55 Anträge. Dieser besucht jeden, der einen KfW Kredit in Anspruch genommen hat.
: : : : Was denkt ihr? Würde er einen "Strafzettel" schreiben, wenn ein Kfw55 Haus im Keller mit Elektroheizkörpern beheizt wird, obwohl der Energieausweis was anderes sagt?

: : : : Viele Grüße :-)




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