Re: darf ein anbau als einzimmerwohnung umgebaut und genutzt werden???


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Abgeschickt von Anja am 21 Juli, 2011 um 20:32:41:

Antwort auf: Re: darf ein anbau als einzimmerwohnung umgebaut und genutzt werden??? von Bauamt am 20 Juli, 2011 um 18:21:14:

Da stellt sich die Frage, ob der Anbau evtl. schwarz also ohne Genehmigung errichtet wurde. Ein Blick in die Bauakte beim zuständigen Bauamt könnte helfen. Des Weiteren gibt es dort eine offene Sprechstunde um solche Fragen insgesamt zu klären.


: Die Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit ist üblicherweise (Landesrecht!)baugenehmigungspflichtig.

: Sie müssen damit rechnen, dass im Genehmigungsverfahren zusätzliche Stellplätze für Kfz nachzuweisen sind.

: :darf ein vorhandener Anbau (30 m², mit 3 Außenwände) zu einem einzimmerwohnung umgebaut werden? es ist ein flachdach und ohne keller. die wanddicke ist auch nicht sehr dick(schätze 10cm bis max. 15cm), es müsste eine holzkonstruktion mit glaswolle sein, eine dünne außenfassade und in innenraum eine gipswand. 2 fenster sind mit dabei.
: : braucht man eine umbaugenehmigung? was muss die mindestdicke einer außenwand sein, wenn es zu einem einzimmerwohung umgebaut wird bzw. was muss berücksichtigt werden? gibt es bestimmte richtlinien die der bauherr/vermieter einhalten muss?
: : es sind unter anderem große Löcher in der außenwand zu finden und meines erachtens nach, war die luftfeuchtigkeit im raum viel zu hoch - schimmelbildung trotz täglichen und langen lüften. würde mich über jeden rat, hilfe und tipp freuen.

: : vielen dank




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