Re: wer bezahlt den Zaun nach Gebäudeabriss


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Abgeschickt von Sven am 26 Juli, 2011 um 10:41:58:

Antwort auf: Re: wer bezahlt den Zaun nach Gebäudeabriss von oberh am 26 Juli, 2011 um 08:00:08:

Die Kostentragungspflicht für Grenzzäune ergibt sich aus dem Nachbargesetz Ihres Bundeslandes. Wird dort neben Ihnen nicht nun nach dem Abriss neu gebaut und evtl. an der Stelle eine Grenzgarage errichtet?

: Hi!

: Wenn ich das richtig verstanden habe, stand das Nachbarhaus auf der Grenze.
: Dadurch war Euer Grundstück in der baulichen Nutzbarkeit eingeschränkt.
: Durch den Abriss erfährt Euer Grundstück somit einen Wertzuwachs.
: Dieser ist umgehend auf mein Konto bei der Entenhausener Talerbank zu entrichten.

: #Ist nur Spaß#

: Wende Dich an den Nachbarn und versuche eine gütliche Einigung für einen neuen Zaun zu finden.

: Für die Fachleute hier könnte es noch interessant sein zu wissen, in welchem Bundesland das Grundstück liegt.

: Viele Grüße
: Olaf





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