Abgeschickt von Sven am 26 Juli, 2011 um 10:41:58:
Antwort auf: Re: wer bezahlt den Zaun nach Gebäudeabriss von oberh am 26 Juli, 2011 um 08:00:08:
Die Kostentragungspflicht für Grenzzäune ergibt sich aus dem Nachbargesetz Ihres Bundeslandes. Wird dort neben Ihnen nicht nun nach dem Abriss neu gebaut und evtl. an der Stelle eine Grenzgarage errichtet?
: Hi!
: Wenn ich das richtig verstanden habe, stand das Nachbarhaus auf der Grenze.
: Dadurch war Euer Grundstück in der baulichen Nutzbarkeit eingeschränkt.
: Durch den Abriss erfährt Euer Grundstück somit einen Wertzuwachs.
: Dieser ist umgehend auf mein Konto bei der Entenhausener Talerbank zu entrichten.
: #Ist nur Spaß#
: Wende Dich an den Nachbarn und versuche eine gütliche Einigung für einen neuen Zaun zu finden.
: Für die Fachleute hier könnte es noch interessant sein zu wissen, in welchem Bundesland das Grundstück liegt.
: Viele Grüße
: Olaf