Re: nutzungsänderung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Juli, 2011 um 09:44:30

Antwort auf: Re: nutzungsänderung von Bauamt am 21 Juli, 2011 um 22:31:04:

Naja ... ganz so uneinsichtig ist der Delinquent ja gar nicht.

Soweit ich es verstanden habe, geht es ja nur darum, wie die Behörde bei einer von ihr selbst angezeigten fehlenden Nutzungsänderung nach deren nachträglicher Genehmigung im Anschluß noch eine Baubeginn- und Fertigstellungsanzeige fordern kann. Und da ist der Hinweis auf offensichtlichen Unsinn ja auch gerechtfertigt. Die Behörde darf tatsächlich auch offensichtlich nicht erforderliche Bauzustandsbesichtigungen, und -anzeigen nicht fordern und durchführen. So z. B. bereits vor Jahren entschieden für die Forderung nach Rohbaufertigstellungsanzeige bei Fertighäusern, die faktisch einfach keinen Rohbauzustand kennen.

Der bauordnungsrechtliche Sinn der Anzeige muss gewahrt sein und das ist er bei einer Baubeginnanzeige und Fertigstellungsmitteilung bei einer (allseits bekannten) nachträglichen Genehmigung meines Erachtens nicht.

Die Verweise auf Geldbuße würde ich daher erstmal als behördliche Standardformulierung verstehen.

Unabhängig davon sind die erforderlichen Anzeigen durch den Antragsteller bei einer nachträglichen Genehmigung auch unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Hier kann dieser sich natürlich auch nicht auf die Bauzustandsmitteilungen berufen, die üblicherweise den Termin der Vorlage der Nachweise bestimmen. Praktisch befindet er sich mit der Erteilung der Genehmigung schon im Verzug mit der Vorlage der Nachweise.

: Sie haben offensichtlich keinerlei Ahnung von Baurecht und sprechen trotzdem von "behördlichem Irrsin".

: Sie haben vor Jahren rechtswidrig und gegen Ihre bestehende Baugenehmigung Ihre Wohnung zu einem Büro umgenutzt. Dabei hatten sie Glück, dass wir in keinem Überwachungsstaat leben und es schlicht ein paar Jahre niemanden aufgefallen ist. Behördliche Routinekontrollen in Wohnungen finden schliesslich nicht statt.

: Nachdem es dann aber trotzdem rausgekommen ist, sind Sie erbost, dass tatsächlich eine Behörde auf Ihren Gesetzesverstoß hinweist und auf eine (nachträgliche) Legalisierung des rechtswidrigen Zustandes wert legt. Dabei haben Sie noch Glück, dass die Behörde Ihnen nicht hier bereits ein saftiges Bußgeld auferlegte und und/oder Ihnen nicht mit sofortiger Wirkung die Nutzung des Büros untersagte.

: Des Weiteren zeigen Sie eine recht naive Vorstellung über Baurecht. Als ob es hierbei lediglich um das "Bewegen von Steinen" ginge.
: Hier müssen Sie verstehen, dass eine Baugenehmigung nicht nur den Bau (die Errichtung) einer baulichen Anlage beinhaltet, sondern auch Ihre Nutzung genehmigt. Ändern Sie die Nutzung, z.B. von "Wohnung" in "Büro", verstoßen Sie gegen die bestehende Baugenehmigung und benötigen eine Neue/Andere.

: Baubeginnsanzeigen und Anzeigen zur Nutzungaufnahme sind hierbei wichtige Instrumente der Bauüberwachung. Mit diesen Anzeigen müssen zugleich ggf. notwendige Bescheinigungen z.B. über Standsicherheit oder Brandschutz vorgelegt werden (je nach Bundesland und Gebäudeklasse usw).
: Persönlich würde ich auch gerade bei Leuten wie Ihnen, die bereits jahrelang gegen Gesetze verstoßen haben, auf die Vorlage der Anzeigen bestehen; selbst wenn es im Einzelfall keiner weiteren bautechnischer Nachweise bedarf.


:
: : nachdem ich seit Jahren eine Wohnung zu einem 1 Mann-Büro umfunktioniert habe, wurde mir seitens der unteren Bauaufsichtsbehörde nun die Auflage gemacht, eine Nutzungsänderung zu beantragen. Nach erfolgter Genehmigung verlangt man nun eine Baubeginnsanzeige - obwohl das Gebäude seit Jahren steht - sowie eine Anzeige der Nutzungsaufnahme, ansonsten droht eine Geldbuße. Ist dieser behörliche Irrsinn noch rechtens?




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