Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von pjf am 28 Juli, 2011 um 23:14:33

Antwort auf: Grenzbebauung von Hubert am 27 Juli, 2011 um 22:45:44:

Hallo,

fragen Sie mal Ihren Bauamtsleiter, ob die Angelegenheit nicht über eine vereinfachte Umlegung nach Par. 80ff BauGB zu lösen wäre.
Gruss
pjf


: Ich habe ir ein Grundstück gekauft und möchte so wie mein Nachbar in der gleichen Tiefe auf der gemeinsamen Grenze ein neues Haus bauen.
: Nun hat der Vermesser festgestellt, dass das 100 Jahre alte aufstehende Gebäude des Nachbarn 7 cm von der gemeinsamen Grenze entfernt auf seinem Grundstück steht. Durch meinen Neubau entstünde also eine Lücke von 6 cm.
: Das Bauamt (NRW) möchte nun den Bauantrag ablehnen, da angeblich es einen obersten Gerichtsbeschluss gibt, wonach Spalten zwischen Häusern nicht entstehen dürfen.

: Der Nachbar lehnt es ab, dass ich durch eine Baulast seinerseits erlaubt direkt an sein Haus bauen kann. Der Bauamtsleiter meinte, wenn er mir die Baugenehmigung ablehnt, dann werde ich klagen. Wenn er den Bauantrag genehmigt, klagt der Nachbar mit dem Altbau. Nach Abwägung, was für die Verwaltung das geringere Übel sei, habe man vor, den Bauantrag abzulehnen.

: Wie kann ich weiter machen und wo finde ich Literatur oder wer kann mir weiter helfen.

: Recht herzlichen Dank

: Hubert





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