Re: Sichtschutz vom Nachbarn


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Abgeschickt von Bauassessor am 01 August, 2011 um 13:32:03:

Antwort auf: Re: Sichtschutz vom Nachbarn von Sepp am 31 Juli, 2011 um 18:53:43:

Hallo,

was als "Sichtschutz" auf der Grenze zulässig ist, ergibt sich aus dem Bebauungsplan - und wenn dort nichts steht, als der Bauordnung. Holzzäune mit einer Höhe von 2 m sind in den meisten Bundesländern zulässig - ich weiß aber nicht, ob in Ihrem auch. Also, erstmal beim Planungamt nachfragen, ob es eine Festsetzung zu den Zäunen etc. gibt. Wenn nicht, einen Blick in die entsprechende Landesbauordnung. Falls die Höhe in Ordnung ist - gegen unterschiedliche Farben gibt es meines Wissens in keinem Bundesland eine Regel.


: Tja, da ist eine sinnvolle Möglichkeit wohl nur die, selber eine Hecke als "Sichtschutz" vor diese gestalterische Meisterleistung zu pflanzen.





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