Re: Nichteinhaltung der Erdgeschossfusbodenhöhe


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 August, 2011 um 16:03:53

Antwort auf: Nichteinhaltung der Erdgeschossfusbodenhöhe von daniel am 01 August, 2011 um 12:11:02:

Streng formal handelt es sich um ein anderes Gebäude ...

ALLES, was auf einer Baustelle passiert fällt zunächst auf den Bauherren zurück. Gegenüber den Vertragsparteien wie Unternehmern und Ingenieuren als auch gegenüber der Behörde.

Wenn Bußgelder verhängt werden, kann immer der Bauherr herangezogen werden. Nur die Zahlung des Bußgeldes führt ja nicht zur Einhaltung der festgesetzen Fußbodenhöhe. Die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung oder Herstellung der formellen Legalität (Änderung der Ausführung, Antrag auf Befreiung von der Festgesetzen Höhe) obliegen dem Bauherrn darüberhinaus weiterhin.


: Bei uns ist es zu einer Nichteinhaltung der vorgeschrieben EFH während der Bauphase gekommen?
: Was für Konsequenzen könnte es für mich als Bauherr haben? Der Bauleiter weis von nichts, der Rohbauer auch nicht, usw. ...
: Wenn es auf mich als Bauherr aus irgendeinem Grund zurückfallen sollte, was kann passieren? Da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt muß ja eine Strafe fällig sein.





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