Re: kann man aus grundstücksnutzung ein gewohnheitsrecht ableiten


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Abgeschickt von Bauassessor am 02 August, 2011 um 21:29:32:

Antwort auf: kann man aus grundstücksnutzung ein gewohnheitsrecht ableiten von j. brecht am 02 August, 2011 um 20:19:50:

Hallo,

es gibt im deutschen Bau- und Planungsrecht kein Gewohnheitsrecht - insofern müssen Sie nicht befürhcten, dass Ihnen Ihrer Nutzungsrechte heimlich entzogen werden. Wichtig ist allerdings, dass die Nutzungen, die ihre Nachbarn ausübern, auch zulässig sind. Bei einer Apfelbaumwiese ist das sicherlich unproblematisch, anders sieht es da aber schon bei einer Koppel für ein Pony aus. Und Sie wollen sicherlich keine Strafe für eine ungenehmigte Nutzung zahlen, oder?

: weiß ja nicht ob sowas hier diskutiert wird - aber vielleicht:
: auf unserem ungenutzen grundstück (gehört zu gleichen teilen mir und meinem bruder) haben wir einem bekannten erlaubt, es als wiese für das pony seiner kinder zu nutzen, also koppel bzw. zum heu machen.
: kann er daraus ein dauerrecht (?) ableiten?

: Ein anderer nachbar wollte darauf unbedingt apfelbäume für seine Nutzung pflanzen.

: da es ein herrliches baugrundstück ist, vermuten wir dahinter gewissen Absichten...zumal sich die aspiranten mit gefälligkeiten überschlagen...
: wir haben aber nicht vor das grundstück zu veräußern.

: Entstehen aus der unentgeltlichen Nutzung irgendwelche Ansprüche?

: vielen dank





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