Re: Garage position


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Abgeschickt von Bauamt am 03 August, 2011 um 18:28:01:

Antwort auf: Garage position von parkland am 02 August, 2011 um 21:06:43:

Ich bin mir nicht sicher worauf Sie bei der Frage nach der Schuld hinauswollen ...

Sollte die Garage tatsächlich an einer Stelle stehen, welche dem öffentlichen Baurecht widerspricht und die zuständige Bauaufsichtsbehörde die Beseitigung anordnen, ist jedenfalls Ihre Schuld irrelevant. Die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände, die die Behörde dann betreibt, setzt kein schuldhaftes Handeln vorraus.

Ihr schuldhaftes Handeln oder Unterlassen wäre dann höchstens Interessant wenn es darum geht Schadensersatz von Baufirmen einzuklagen oder wenn die Baubehörde (neben der Beseitigung) auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie einleitet.


: Hallo zusammen,

: laut unser Nachbarn unser Bauunternehmen hat Unser garage in die falsche Stelle gebaut. Sind wir als Bauherren schuldig oder die Generalbauunternehmer?

: Danke im voraus
:





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