Re: Firsthöhe


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 August, 2011 um 18:01:14

Antwort auf: Re: Firsthöhe von 0Ahnung am 04 August, 2011 um 11:32:55:

... das klingt nach (blindem) Aktionismus ... und Folgeproblemen aus dem (unsäglichen) Freistellungsverfahren.

Die Errichtungserlaubnis (eine Genehmigung ist es nämlich nicht!) setzt voraus, dass sich das Vorhabe im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes bewegt. Die Missachtung dieser Festetzungen führt zwangsläufig dazu, dass das Vorhaben zumindest formell illegal ist.
Logisch, oder?

Es stellt sich also die Frage, ob es legalisiert werden kann. Wenn der Widerspruch zum Bebauungsplan keinen Grudsatz der Planung berührt ist das normalerweise sehr leicht durch eine formelle Baugenehmigung möglich in der dieser Widerspruch durch eine Befreiung oder Abweichung geprüft und legalisiert wird. Warum man sich seitens der Gemeinde für eine Änderung des Bebauungsplanes entschieden hat ist im Rahmen eines Forums sicher nicht nachzuvollziehen. Allerdings habe ich auch keine einzige Idee, warum dieser Weg sinnvoll gewesen sein sollte.

An diesem Beispiel zeigt sich aber sehr deutlich die Schwäche der Freistellungsverfahren. Es gibt nämlich gar keine Genehmigung, die einen definierten Status zu einem bestimmten Zeitpunkt dokumentiert. Der Bauherr würde also im Streitfall gezwungen sein, die planungsrechtliche Rechtmäßigkeit seines Vorhabens zu einem bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen. Und das für jede Änderung, die jemals im Laufe seiner Nutzungszeit an dem Objekt vorgenommen wird. Das ist mit einer simplen Baugenehmigung viel einfacher. Und die Kosten, die im übrigen ausschließlich in der Genehmigungsgebühr liegen (ein paar hunder Euro bei Einfamilienhäusern) sind meines Erachtens eine Gewinnerhöhung von Bauträgergesellschaften. Die Planunterlagen sind ansonsten die gleichen, wie beim Freistellungsverfahren auch.

Leider kann ich zu möglichen Schadensersatzansprüchen gegenüber der Gemeinde keine Hinweise geben und würde dazu auch zu einer Beratung durch einen Fachanwalt raten.


: Danke für die schnelle Antwort. Unser Problem ist aber etwas komplizierter. Wir haben in einem Gebiet mit BPlan mittels Bauanzeigeverfahren gebaut und im Endeffekt die festgesetzte Firsthöhe etwas überschritten. Man sagte uns dies sei mit Toleranzen im Hochbau über behördliches Ermessen nicht geradezubiegen und wir haben einen Baustopp bekommen bis die dann netterweise gemachte Änderung des Bebauungsplans durch den Rat war. Der Bebauungsplan wurde extra für uns und nur für unser Grundstück vom Rat geändert. Nun nach einiger Zeit gibt es ein Gerichtsverfahren eines Nachbarn gegen die Gemeindeverwaltung wo wir Beteiligte sind, wonach eine Änderung nur für uns unwirksam war. Nun haben wir das Haus weitergebaut bis zur Fertigstellung und fragen uns, ob wir für den Fall dass der Nachbar Recht hat einen Schadensersatzanspruch gegen die Gemeinde haben, weil diese uns in eine Falle gelockt hat anstatt uns richtig zu beraten. Daher die Frage: Können wir von der Gemeinde den Schaden ersetzt bekommen, weil wir im Vertrauen auf die Änderung nicht zurückgebaut haben sondern das Bauvorhaben beendet haben? Oder haben wir Bestandsschutz selbst wenn die Bebauungsplanänderung als unwirksam erklärt wird?


: : Hallo,

: : haben Sie eine Baugenehmigung erhalten? Dann durften Sie im Vertrauen auf die Genehmigung auch mit dem Bau beginnen und diesen auch abschließen! Wenn Sie jetzt den Bau gestoppt haben, weil evtl. der Bebauungsplan nichtig ist, heißt es ja nicht, dass damit Ihre Baugenehmigung automatisch unwirksam ist? Oder hat ein Nachbar gegen die Erteilung der Baugenehmigung geklagt? Wenn Sie also den Bau gestoppt haben, obwohl es keinen aktiven Grund (wie eine Klage gegen die Genehmigung) gegeben hat, dann können Sie das nicht der Gemeinde vorwerfen und von ihr Schadensersatz fordern. Wenn aber eine Klage gegen Ihre Baugenehmigung der Grund ist, dann können Sie von der Gemeinde einen Schadensersatz für die Kosten fordern, die Ihnen durch die Umplanungen entstehen. Welche Kosten da aber im einzelnen zu zählen sind (z.B. verlängerte Mietkosten für die alte Wohnung o.ä.), weiß ich nicht.

: :
: : : Für unser Bauvorhaben in einem Neubaugebiet wurde nachträglich durch eine Änderung des Bebauungsplanes die Firsthöhe nach oben verändert. Nun läuft ein Gerichtsverfahren alles wäre rechtsunwirksam meint ein Nachbar. Meine Frage: Durfte die Gemeinde für uns dies ändern? Könen wir von der Gemeinde den Schaden ersetzt bekommen, weil wir im Vertrauen auf die Änderung nicht zurückgebaut haben sondern das Bauvorhaben beendet haben?




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