Abgeschickt von Sandra am 09 August, 2011 um 14:45:41
Hallo,
ich habe eine Frage zum Terminverzug bei Neubau eines Reihenhauses.
Im KV wurde ein "voraussichtlicher Fertigstellungstermin" festgehalten. Dieser wird vom Bauträger allerdings nicht einzuhalten sein. Welche Rechte / Ansprüche und Pflichten hätten wir in diesem Fall ?
Danke und viele Grüße