Re: AUSSENDÄMMUNG - WÄRMESCHUTZ


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Abgeschickt von Bolanger am 14 August, 2011 um 10:19:04:

Antwort auf: AUSSENDÄMMUNG - WÄRMESCHUTZ von Jürgen Cleve am 12 August, 2011 um 13:36:23:

Hallo,

ganz allgemein muss die ENEV eingehalten werden. Diese fordert einen Mindest-Dämmstandard der beheizten Hülle.

Es gibt nun zwei vorstellbare Situationen: Der EG-Boden bzw. die Kellerdecke sowie sämtliche Bauteile zwischen Keller und EG sind wärmegedämmt. In diesem Fall wäre der Keller außerhalb der thermischen Hülle und jegliche Art der Kellerdämmung wäre Ihr persönliches Vergnügen. Korrekterweise dürfte der Installateur gar keine Heizung in einen solchen Keller einbauen. Der Bauträger hätte dann aber den Bau richtig erstellt.

Die andere Möglichkeit ist ein Keller innerhalb der beheizten Hülle. Dann gäbe es sowohl für die Kellerwände als auch für die Bodenplatte Mindestanforderungen nach ENEV. Mit 2 cm PU sind diese nicht erfüllt und der Bauträger würde rummurksen.

Wenn die Bodenplatte nicht von unten gedämmt ist, dann werden Sie sich mit einigen Abstrichen bei der Qualität des Hauses abfinden müssen. Es wurde dann nämlich von Anfang an rumgemurkst und diesen Murks können Sie auch nicht mehr ungeschehen machen. Ich empfehle Ihnen folgendes: Machen Sie eine Beweissicherung, dass die Bodenplatte nicht gedämmt ist (wichtig: gilt nur für den Fall, dass sie nicht von unten gedämmt wurde). Suchen Sie danach das offene und nette Gespräch mit dem Bauträger und versuchen Sie, eine gütliche Einigung zu finden. Bleiben Sie in diesem Gespräch bewusst freundlich und zurückhaltend und holen Sie nicht die große Keule raus und drohen mit dem Anwalt. Das könnte nämlich dazu führen, dass der Bauträger bockig wird und Ihnen sogar den Zutritt verwährt. Das ist sein gutes Recht, denn bis zur Endabnahme ist er Eigentümer der Baustelle und Laien haben dort eh nichts zu suchen. Das sollten Sie unbedingt vermeiden, denn sonst haben Sie keinerlei Möglichkeit mehr, weiteren Pfusch rechtzeitig zu erkennen. Holen Sie sich einen Sachverständigen dazu, der den Rest des Hauses begutachtet. Weisen Sie den Bauträger nach dem Gespräch rechtssicher nochmals auf den Mangel hin.

Egal was sie tun, in einem so fortgeschrittenen Baustadium kann die fehlende Dämmung nur mit Abstrichen eingebaut werden. Dann würden Sie nämlich an Raumhöhe verlieren, entweder weil der Fußbodenaufbau höher wird oder weil die Decke von unten gedämmt wird. Dann ist es auch egal, ob der Bauträger das von alleine macht oder ob sie das gerichtlich einklagen. Ich würde mich für die gütliche Einigung entscheiden und ggf. noch einen Preisnachlass aushandeln. das bringt Sie weiter als ein gerichtsverfahren.

Grüße,

Bolanger,

: Hallo zusammen! - Ich habe ein Verständnisproblem in Sachen Außendämmung. Wie verhält es sich eigentlich, wenn man ein Haus baut, was über einen Bauträger verkauft/gebaut wird und dieser einem empfiehlt in eine zusätzliche Außendämmung (Kellerbereich) zu investieren. Macht ja Sinn ... bessere Dämmung, weniger Energieverbrauch, evtl. Fußbodenheizung im Keller usw.

: Wenn nun zwar die Kellerwände (sichtbar) gedämmt werden, der Installateur später jedoch feststellen muss, dass die Bodenplatte nicht gedämmt wurde und nun nicht mehr den Einbau einer Fußbodenheizung empfehlen kann, dann stellt sich mir die Frage: Was gehört eigentlich alles zu einer Außendämmung? Oder anders: Gehört die Dämmung der Bodenplatte nicht dazu?

: Ein Wärmeschutznachweis habe ich übrigens nie gesehen. Ist so etwas Pflicht? Oder anders: Muss mir der Architekt einen solchen zur Verfügung stellen?

: Für die Profis: Lt. einem "Schnittplan" gibt es folgende Aufbauhöhen: Bei den Kellerräumen heißt es hier 1 cm Belag (bauseits), 6 cm Zementestrich und Gefitas.

: Lediglich beim Kellerflur heißt es: 1 cm Belag (bauseits), 4 cm Zementestrich, 2 cm PU-Schaum WLG 0,25 Alu-kaschiert und Gefitas.

: Handschriftlich nachgetragen wurde: "Bodenplatte 25 cm stark WU-Beton".

: Danke im voraus und viele Grüße! ... Jürgen Cleve




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