Wann wird Feuerwehrzufahrt gefordert?


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Abgeschickt von TimoH am 15 August, 2011 um 10:04:26:

Hallo,

wir besitzen ein "Hammerkopfgrundstück", also ein Grundstück, das nur über eine 3 m breite Zufahrt an einer Straße angeschlossen ist, dann im hinteren Bereich jedoch breiter wird. Nun wollen wir das hintere Grundstück bebauen. Das neue Haus liegt etwa 80 m von der Straße entfernt. Da wir zwangsläufig an der Grenze der Zufahrt mit dem Nachbarn zusammen einen Zaun errichten mussten, steht nicht mehr die volle Breite von 3 m zur Verfügung, sondern nur noch ca. 2,95 m.

Nach der Bauordnung NRW sind prinzipiell nur 1,25m breite Zuwegungen für die Feuerwehr nötig. Allerdings sagt die Bauordnung auch

"Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, können Zufahrten oder Durchfahrten nach Absatz 2 (also min. 3 m Breite) zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen verlangt werden."

Nach welchen Gesichtspunkten legt die Gemeinde die Formulierung "kann" der Bauordnung aus? Mir scheint die Forderung nach einer 3 m breiten Zuwegung ziemlich willkürlich.

Danke,

Timo



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