Durchführungsverzögerung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Familie Köhler aus Bochum am 16 August, 2011 um 15:48:26

Hallo,
Ein Neubau mit 5 Reihenhäusern wird Mitte November 2010 mit dem Baugrubenaushub begonnen.Jeder Bauherr hat eine garantierte Bauzeit von 8 Monaten vertraglich zugesichert.Mitte Februar 2011 kommt die Bodenplatte und der Bau kommt so langsam ins Rollen.Mitte August ist der Rohbau wegen Durchführungsverzögerungen durch den AN noch mit Mängeln versehen und der Dachstuhl fehlt auch noch.Die garantierte Bauzeit ist abzüglich der Schlechtwettertage Anfang September überschritten und der AN muss Ersatz leisten,der auf die zusätzlichen Mietkosten, die dem AG entstehen begrenzt ist.Muss der AG diese Ersatzleistungen schriftlich einfordern oder darf er die entstandenen Mietkosten bei der nächsten Abschlagszahlung einbehalten?Vielen Dank im Voraus.....




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]