Re: Nutzungs�nderung zur Gastronomie


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Abgeschickt von Bauamt am 24 August, 2011 um 13:37:02:

Antwort auf: Nutzungs�nderung zur Gastronomie von Chrissi am 23 August, 2011 um 22:53:57:

Lösen kann man die Probleme hier im Forum nicht, aber zumindest mal ein paar Anmerkungen:

Die Lokalität ist nicht im Amt als Lager "eingetragen". Es ist vielmehr so, dass die bestehende Baugehnehmigung des Hauses in diesen Räumen nur ein Lager vorsieht. Deshalb müssen Sie auch eine neue Baugenehmigung beantragen, die eine Nutzungsänderung von Lager in Gaststätte beinhaltet.

Stellplätze sind regelmäßig ein Problem bei solchen Nutzungsänderungen in Gaststätten.
Wenn keine zusätzlichen Stellplätze auf dem Grundstück errichtet werden können, dann können Sie entweder
- Stellplätze ablösen. D.h. einen Geldbetrag der Gemeinde/Stadt zahlen, damit diese dann damit Stellplätze/Parkhäuser/ÖPNV finanziert. Dies ist aber keine Pflicht seitens der Gemeinde/Stadt, sondern freiwillig.
- Stellplätze in der Nähe nachweisen. Dies erfordert üblicherweise eine dingliche Sicherung, d.h. ein Grundbucheintrag, der dauerhaft (!) ein Nutzungsrecht sichert. Die bloße (kündbare) Anmietung reicht nicht aus.
Sie wollen schließlich eine unbefristete Genehmigung für Ihr Lokal, also müssen auch die Voraussetzungen (Stellplätze) dauerhaft gewährleistet sein.

Ob öffentliche Parkplätze in der Nähe sind, spielt hierbei keine Rolle. Grundgedanke ist, dass jeder, der durch seine baulichen Anlagen Verkehr erzeugt, auch selber für diesen Verkehr sorgen muss und dies nicht auf die Allgemeinheit (Steuerzahler) abwälzt.

Die genauen Regelungen und Berechnungen hängen aber vom Bundesland und teilweise sogar von der Gemeinde/Stadt ab (Stichwort: Stellplatzsatzung).
Ihre Fragen sollten Sie daher am besten mit dem zuständigen Bauordnungsamt durchsprechen und dort nach Lösungen suchen.

PS:
Sie glauben gar nicht, wieviele Projekte wie das Ihre schon an mangelnden Stellplätzen gescheitert sind ...


: Hallo Leute,
: ich hab ein gro�es Problem und hoffe ihr k�nnt mir dabei helfen. :)
: Meine Partnerin und ich haben seit langem den Plan ein eigenes Cafe zu er�ffnen. Jetzt haben wir die M�glichkeit eine passende Lokalit�t relativ kosteng�nstig zu mieten. Das Problem an der Sache ist, dass diese Lokalit�t im Bauordnungsamt noch als Lagerraum eingetragen ist. Jetzt haben wir uns schlau gemacht und erfahren dass es ein Haufen arbeit und vor allem eine finanziell relativ gro�e Sache ist eine Nutzungs�nderung einzutragen. Unsere gr��te Sorge sind die Stellpl�tze die in der Gegend 11000� pro Platz kosten. Jetzt w�rs toll wenn ihr uns zu der Sache mit den Stellpl�tzen n�here Infos und Tipps geben k�nntet. sind die wirklich n�tig? 50m weiter w�re doch ein Parkhaus und Stra�enbahn h�lt auch direkt davor. Kann man das irgendwie umgehen? und welche Menge an Stellpl�tzen bzw welche genauen Anforderungen bestehen da?
: vielen vielen Dank schon im Voraus ich hoffe ihr k�nnt uns helfen
: lg chrissi und sarah





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