Re: Gartenhäuser statt Gartenhaus erlaubt ?


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Abgeschickt von Bauamt am 24 August, 2011 um 15:57:36:

Antwort auf: Gartenhäuser statt Gartenhaus erlaubt ? von Jens Pohl am 24 August, 2011 um 15:37:59:

Wenn es keinen Bebauungsplan gibt und Sie die bauordnungsrehtlichen Vorschriften (v.a Abstandsflächen) einhalten, dann müssen sich die Gartenhäuser gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Stark vereinfacht:
Wenn also alle Ihre Nachbarn bereits zulässigerweise (!) die Gärten zugebaut haben, dann wird sich auch Ihr Gartenhaus einfügen.
Dazu kommen z.B. ggf. vorleigende faktische Baugrenzen zur Straße hin o.ä. die zu beachten sind.

Um hier die Zulässigkeit Ihres Bauwunsches halbwegs rechtssicher vorab bestimmen zu können, ist dringend zu empfehlen, dass Sie sich von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beraten lassen, oder ein kompetentes Planungsburü beauftragen, welches im Ernstfall auch haften muss.

Und immer daran denken, nur weil Sie ggf. keine Baugenehmigung brauchen und die Hütte verfahrensfrei ist, heisst das nicht, dass Sie die Bauvorschriften nicht eigenverantwortlich einhalten müssten. Sollte sich hinterher herausstellen, dass sich die Hütte eben nicht einfügt, kann die Behörde die Beseitigung anordnen und Sie bleiben auf dem Schaden sitzen (außen Sie können bei einem Planungsbüro Regress nehmen, s.o.).

: Kann mir hier jemand sagen, wieviele Gartenhäuser man in den Garten setzen kann ? Ich habe hier alles durchsucht, aber nur gefunden, dass bis zu 30 Kubik umbauter Raum ein Gartenhaus genehmigungsfrei ist und die Grenzabstände immer eingehalten werden müssen. Einen Bebauungsplan oder irgendwelche anderen Vorschriften gibt es bei uns nicht. Kann ich 2 Häuser bauen ist die Frage. Danke!




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