Tragung der Pfahlgründungskosten


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Abgeschickt von Christian am 25 August, 2011 um 18:35:24

Wir haben für unser Neubauvorhaben ein Grundstück von einem freien Vertreter des Bauträgers vermittelt bekommen. Laut Bodengutachten wurde eine geringe Schicht Torf festgestellt, welche durch einen Bodenaustausch entfernt werden könne. Auf dem Grundstück, auf welchem mehrere Bauherren bauen werden, wurden im Verlauf der Vermittlung der restlichen Parzellen die Grundstücksgrenzen gering verschoben, wobei wir um Zustimmung gebeten wurden. Wir äusserten Bedenken bzgl. der Bodenverhältnisse, da im unmittelbar angrenzenden Grundstück der Torf wesentlich tiefer reicht, und dort eine Pfahlgründung unumgänglich ist; durch die Verschiebung würde das Haus im ungünstigsten Fall in torfreichere Schichten gegründet werden müssen. Daraufhin bekamen wir vom Vertreter eine schriftliche Kostenfreistellung für eine Pfahlgründung für den Fall, dass sich aufgrund der Verschiebung die Bodenverhältnisse verschlechtern sollten. Das Grundstück wurde nun von uns erworben. Aufgrund des Bewuchses und entsprechender Naturschutzbestimmungen bzgl. Rodung in der bvogelbrutzeit konnte nun erst nach einiger Zeit ein zweites Bodengutachten erstellt werden. Das vorläufige Ergebnis lässt darauf schliessen, das nun unerwartet auch bei uns eine Pfahlgründung notwendig ist. Bevor ich den Vertreter nun auf die Kostenfreistellung anspreche, wollte ich erfragen, wie ich am besten weiter vorgehen sollte (juristische Prüfung des Schriftstücks auf 'Wasserdichtheit o.Ä.), und ob ich Auftragserteilungen bzgl. Pfahlgründung überhaupt erst selbst unterschreiben sollte wegen der Rechnungsstellung.



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