Re: Altenteilerhaus erweitern bzw. umbauen


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Abgeschickt von Bauassessor am 26 August, 2011 um 12:50:55:

Antwort auf: Altenteilerhaus erweitern bzw. umbauen von Karen am 25 August, 2011 um 14:19:40:

Hallo,

der Außenbereich ist ein besonders sensibeler Bereich, der nur für bestimmte privilegierte Nutzungen bestimmt ist. Darunter fällt die Landwirtschaft. Eine Altenteiler-Wohnung ist im strengen Sinn also nur dann möglich, wenn Sie die Wohnung als Landwirt übernehmen. Sollten Sie die Nutzung als Landwirt irgendwann aufgeben, besteht auch die Privilegierung nicht mehr - aufgrund der Unverhältnismäßigkeit würde man Sie jedoch nicht auffordern, die Nutzung des Wohnhauses einzustellen.

Anders sieht es aber mit einer evtl. Nachnutzung durch einen Nicht-Landwirt aus. Dieser hat keine Privilegierung und darf das Haus somit nicht nutzen. In der Wirklichkeit werden solche Dinge beim Verkauf gern mal verschwiegen und erst Jahre später (bei einem Bauantrag) bemerkt.

Wenn Sie einen Bauantrag stellen wollen, die nur Veränderungen innerhalb des Gebäude betreffen, ist das in der Regel unproblematisch. Bei einer baulichen Erweiterung kann die Baugenehmigungsbehörde aber verlangen, dass Sie einen Nachweis bringen, dass die Erweiterung aufgrund Ihrer privilegierten Nutzung als Landwirt notwendig ist.

Gruß,

Bauassessor

: Hallo,

: wir haben die Möglichkeit im Aussenbereich ein Haus zu bauen. (D. h. meinen Eltern bekommen eine Baugenehmigung für ein Altenheilerhaus, welches sie mir anschließend überschreiben wollen). Bleibt dieses für immer ein Altenteilerhaus, bzw. haben wir mal die Möglichkeit in ca. 20 bis 30 Jahren, das Wohnhaus umzubauen?

: Liebe Grüße





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