Abgeschickt von Lisa am 29 August, 2011 um 18:19:43:
Antwort auf: Sichtschutzzaun zu Nachbarn 1,80m x 12m von Viktor am 29 August, 2011 um 08:59:54:
Siehe § 63 Abs.1 Nr.6 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein und §§ 28-34 Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein und dazu natürlich abklären ob es einen Bebauungsplan gibt oder andere Satzungen, die das regeln.
Viel Spaß! :-)
: Guten Morgen leider kommen wir mit unseren Nachbar nicht klar. Wir haben schon versucht das Problem zu lösen (mit einander Reden), leider ohne Erfolg.
: Meine Frage: ist das Möglich das ich auf meinen Grundstück einen Sichtzaun aufbauen kann (jeder zeit abbaubar) 1,80m x 12m. Benötige ich dafür ein Erlaubnis oder gar eine Baugenehimung?
: Wohnort Lübeck.