Re: Dienstbarkeit vs. Mietvertrag


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Abgeschickt von P. Lahm ;-) am 31 August, 2011 um 22:31:50:

Antwort auf: Dienstbarkeit vs. Mietvertrag von Wetterer Hansjörg am 25 August, 2011 um 11:54:39:

: In kürze wollen wir eine PV auf das Dach (Doppelhaushälfte) von uns und den Schwiegereltern machen. Für den Teil der Schwiegereltern möchten wir eine Dienstbarkeit oder Mietvertrag machen. Was macht Sinn, Mietvertrag oder Diesntbarkeit. Vorteil /Nachteil.
Ich nehme mal an, PV soll eine Photovoltaikanlage sein.
Dienstbarkeit ist für die Ewigkeit, braucht einen Notar und kostet dementsprechend mehr.
Mietvertrag wirkt nur "schuldrechtlich", also zwischen den direkt beteiligten Parteien.
Faktoren: Veräußerung (Erbfall?), Streit, ...





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