Re: Baumhaus für Kinder


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Abgeschickt von P. Lahm ;-) am 31 August, 2011 um 22:35:53:

Antwort auf: Re: Baumhaus für Kinder von Lena am 14 August, 2011 um 12:10:58:

Den Hinweis auf die Nachbarn kann ich nur unterstreichen!

: Das hängt vom Bundesland ab und von der Größe und von den Nachbarn :-). Einfach beim örtlichen Bauamt nachfragen.

:
: : Hallo,

: : es gibt ein Urteil, nach dem Baumhäuser als bauliche Anlage zu betrachten sind. Damit müssen alle rechtlichen Vorschriften wie für ein Bauwerk eingehalten werden, also typischerweise dreht es sich um Grenzabstände. Wahrscheinlich benötigen Sie für dieses kleine Bauwerk keine Genehmigung. Die Genehmigungsfreiheit entbindet Sie aber nicht von Ihrer Pflicht sicherzustellen, dass sämtliche bauliche Vorschriften eingehalten werden.

: : Grüße,

: : Bolanger

:
: :
: : : Hallo muß ich mir für ein Baumhaus 2 mal 3m auf unserem Grundstück eine Baugenehmigung erteilen lassen? Danke im voraus




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