Gemeinsamer Abwasserkanal für Reihenhäuser?


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Abgeschickt von Hans am 04 September, 2011 um 14:07:31:

Hallihallo,

mal folgender Fall angenommen:

Im Jahre 1991 werden in NRW 4 Reihenhäuser fertig gestellt. Nach Baubeschreibung sollte jedes Haus eigenständig an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden.

Statt dessen stellen die Käufer nach 3 Jahren durch einen Schaden am Kanal fest, dass der Bauträger sie hier offensichtlich getäuscht hat.

Die Häuser sind so an den Kanal angeschlossen, dass das Abwasser von Haus 1 sofort nach links geleitet wird, mit dem Abwasser von Haus 2 zusammen fließt, dann wiederum mit dem Abwasser von Haus 3 und erst auf dem Grundstück von Haus 4 gibt es denn den geraden Kanal zur Straße und zum öffentlichen Kanal, wohin dann das Abwasser von allen 4 Häusern fließt.

Obwohl nun der Mangel auffällt, unterlassen es alle 4 Eigentümer, den Bauträger zur Nacherfüllung und zum jeweils eigenständigen Kanalanschluss aufzufordern.

Durchleitungsrechte sind im keinem Grundbuch eingetragen.

2003 wird eines der Mittelhäuser verkauft.

Der Verkäufer legt beim Verkauf die Baubeschreibung vor, aus der sich grundsätzlich die eigenständige Entwässerung de Grundstücks ergibt. Die tatsächlichen Gegebenheiten verschweigt er.

Im Rahmen von Gesprächen mit der Nachbarschaft wird dem neuen Käufer nach 8 Jahren der tatsächliche Verlauf der Kanalisation und die ungeklärten Eigentumsverhältnisse der einzelnen Kanalabschnitte und die fehlenden verbrieften Durchleitungsrechte bekannt.

In einer ersten Stellungnahme erklärt der Verkäufer, die tatsächlichen Umstände der Entwässerung seien beim Verkauf des Grundstücks in Vergessenheit geraten.

In dem Zusammenhang drängen sich mir folgende Fragen auf:

Wie lassen sich nun die tatsächlichen Gegebenheiten juristisch einwandfrei verbriefen (Nachbarschaftsvereinbarung, notarielle Urkunde, nachträgliche Grundbucheinträge) ???

Was haltet ihr von der Verantwortung des Vorbesitzers?

Bin mal auf die Antworten hier gespannt.


Grüße



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