Re: bebauungsplanänderung


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Abgeschickt von pjf am 05 September, 2011 um 23:25:44

Antwort auf: bebauungsplanänderung von herta am 05 September, 2011 um 14:13:22:

Hallo herta,

wie der Vorposter schon vorgearbeitet hat, ist so eine nachträgliche Festsetzung im Prinzip schon möglich, ja.

Allerdings kann die Gemeinde durch wohlwollendes Zulassen von Wohnbauten schon "Präzedenzfälle" geschaffen haben, die nicht mehr "wegzuplanen" sind.

Ausserdem muss die Gemeinde bei unterschiedlichen Nutzungsarten sich sehr gut überlegen, wie ihre künftige Planungskonzeption aussehen soll, denn die unterschiedlich zulässige Anzahl der Wohnungen innerhalb eines Bebauungsplanbereichs muss sehr gut und nachvollziehbar
b e g r ü n d e t werden.
Nachzulesen wäre dies alles in der "städtebaulichen Begründung" zur Änderung des Bebauungsplans.

Mir fällt noch ein, das die Gemeinde nicht schlecht beraten wäre, nachzuprüfen, ob nachträglichen Einschränkungen des Baurechts nicht möglicherweise Schadenersatzansprüche entstehen lassen; in der Begründung sollte diesem Gesichtspunkt auch ein Absatz gewidmet sein.

Die Sache ist nicht so einfach, wie sie aussieht.

Gruss
pjf


: Kann in einem Bebauungsplan mit einer Änderung die maximale Anzahl von (Ferien)-Wohnungen je Grundstück festgeschrieben werden - und zwar ausgehend vom derzeitigen Bestand? Ein Beispiel: auf einem Grundstück sind derzeit sieben Wohnungen und auf dem gleich großen Nachbargrundstück nur zwei, auf dem dritten vier. Kann dieser Stand festgeschrieben werden? Es bedeutet einen immensen Wertverlust für das Grundstück mit nur 2 Wohnungen und erhöht den Wert des Grundstücks mit 7 Wohnungen, da diesem das bisherige grüne Umfeld garantiert wird.
: Würde mich mal interessieren, was Fachleute dazu sagen - Danke im Voraus!





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