Abgeschickt von H.D. Sprang am 07 September, 2011 um 17:29:10
Ich plane den Bau einer Photovoltaik Anlage auf meinem Reihenmittelhaus.
Es handelt sich dabei um eine nicht Baugenehmigungspflichtige Anlage nach §
55 Abs.3 Nr. 10 BbgBo.
Meine Dachbreite beträgt 6m ( = Hausbreite).
Die Maße der Solaranlage ca.(ca. 5,50mx 7m).
Ich bin bei meinen "Internetrecherchen" auf den § 28 Abs. 6 BbgBo gestossen, der für Dachaufbauten einen Mindestabstand von 1,25 m zu den Brandwänden vorsieht.
Nach Ansicht der zuständigen unteren Bauaufsicht trifft die auch auf PV Anlagen zu.
Die Farge ist nun, ist eine Photovoltaikanlage ein Dachaufbau i.S.v. § 28 Abs. 6 BbgBo??
Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
MfG