Abgeschickt von Bolanger am 10 September, 2011 um 20:45:40:
Antwort auf: Kosten wegen Höhenunterschieds von Ali am 08 September, 2011 um 15:09:35:
Hallo,
typischerweise muss derjenige für die Absicherung aufkommen, der das natürliche Geländeniveau verändert.
Nun kommt es natürlich darauf an, wer wann sein Grundstück aufgeschüttet oder ausgebaggert hat.
Grüße,
Bolanger
: Sehr geehrtes Forum,
: Ich hatte eine Frage wegen Grundstücksbefestigung(Hanglage). Wir haben vor 10 Jahren Grundstück angelegtund mit Hecken bepflanzt inzwischen
: 3m hoch! Der Nachbar hat sein Grundstück um ca.1m tiefer ausgehoben und verlangt nun von mir das ich eine Befestigungsmauer erstelle aufgrund
: des Rechts der ober halb des Hanges wohnt sollte Befestigung erbringen!
: Ich bin der Meinung er hat meinem Grundstück den Halt genommen und
: deshalb bin ich der Meinung er muss die Mauer erstellen und auch bezahlen!
: Wie sieht die Rechtslage dazu aus, können Sie mir weiter helfen ?
: Mit freundlichem Gruss Ali