Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von Bauamt am 12 September, 2011 um 00:22:01:

Antwort auf: Grenzbebauung von zerocool am 11 September, 2011 um 18:52:16:

Das wäre wohl nur möglich, wenn der Nachbar an dessen Grenze Sie liegen, die Abstandsfläche, die Ihr Wohnhaus (nicht Gartenhsus!) auslöst, auf sein Grundstück freiwillig übernimmt.

Ansonsten werden Sie das Vorhaben nicht verwirklichen können. Sämtliche Wohnnutzungen an den Grenzen, sind wohl in allen Bundesländern unzulässig - zumindest wenn wir besondere Regelungen in B-Plänen mal ausser acht lassen.

Im Übrigen hätte der Nachbar hier einen Abwehranspruch, den er gerichtlich einklagen könnte und der zur Beseitigung des Wohnhauses führen würde; wenn die Baubehörde dies nicht von sich aus bereits anordnet.

: Hallo,

: wir haben ein Problem mit unserer Grenzbebauung. Wir wollen ein Gartenhaus an der Grenze zum hinteren Nachbarn errichten, dabei entsteht das Problem, dass zum Ende des Zaunes nur 1,32m statt der geforderten 3 m Grenzbebauung vorhanden sind. Das Gartenhaus wird wohl auch höher als 3m werden. Es soll uns Übergangsweise als WOhnraum dienen, währenddessen unser altes Haus abgerissen wird und wir neu Bauen.
: Gibt es eine Möglichkeit, das Gartenhaus so zu bauen?

: MFG und danke für die Antworten





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