Re: Nutzungsänderung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 September, 2011 um 15:11:03

Antwort auf: Re: Nutzungsänderung von Deichschwester am 12 September, 2011 um 23:06:27:

Wer hat denn den Bauantrag für die Nutzungsänderung betreut?

Gerade die komplexen planungs- und bauordnungsrechtlichen Zusammenhänge, die eine Genehmigungsfähigkeit bestimmen sind in den seltensten Fällen im Rahmen eines Forums durch den Laien beschreibbar. Antworten, die hier gegeben werden können sich daher immer nur auf einen der verstandenen Sachverhalte beziehen. Inwiewiet eine Anwendbarkeit auf den konkreten Fal Erfolg hat ist durch die Leute zu beurteilen, die den konkreten Fall auch umfassend kennen.

Die Frage nach Argumentationsmöglichkeiten aus §34 BauGB sind daher an die schon im Verfahren involvierten Personen zu stellen: den Planverfasser, die Bauaufsichtsbehörde ...





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