Abgeschickt von Bauamt am 14 September, 2011 um 18:34:50:
Antwort auf: Räumpflicht von Siedlungsverbindungswegen von Markus Koerber am 14 September, 2011 um 07:47:08:
Das kommt auf das Ortsrecht der Gemeinde an und welche Regelungen dort festegelegt sind.
Ihr Frage kann sicherlich die zuständige Gemeindeverwaltung beantworten ...
: Hallo
: Wie würde es sich mit der Räumplicht im Winter verhalten, wenn der Weg von einer Siedlung zur anderen Siedlung führt.
: Es ist nur ein Fußweg nicht für Autos.
: Wäre hier der Anwohner zum Schneeräumen verpflichtet, oder wäre das die Aufgabe der Gemeinde?
: Danke für Eure Antworten
: Gruss Markus