Re: Räumpflicht von Siedlungsverbindungswegen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 14 September, 2011 um 18:34:50:

Antwort auf: Räumpflicht von Siedlungsverbindungswegen von Markus Koerber am 14 September, 2011 um 07:47:08:

Das kommt auf das Ortsrecht der Gemeinde an und welche Regelungen dort festegelegt sind.
Ihr Frage kann sicherlich die zuständige Gemeindeverwaltung beantworten ...

: Hallo
: Wie würde es sich mit der Räumplicht im Winter verhalten, wenn der Weg von einer Siedlung zur anderen Siedlung führt.
: Es ist nur ein Fußweg nicht für Autos.
: Wäre hier der Anwohner zum Schneeräumen verpflichtet, oder wäre das die Aufgabe der Gemeinde?

: Danke für Eure Antworten
: Gruss Markus





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]